Weniger Beschwerden wegen Paketsendungen | Freie Presse

Wer ein Paket verschickt, möchte vor allem eines: dass es schnell und unbeschädigt ankommt. Andernfalls besteht die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens. Jetzt gibt es eine erstaunliche Zahl.

Bonn.

Die Bundesnetzagentur erlebte im vergangenen Jahr, dass deutlich weniger Bürger wegen beschädigter oder verlorener Post ein Schlichtungsverfahren beantragten als in der Vergangenheit. 3180 solcher Anträge seien im vergangenen Jahr eingegangen, das seien 15 Prozent weniger als 2021, teilte die Aufsichtsbehörde am Donnerstag in Bonn mit. Im Jahr 2019 betrug der Wert 1453 und ein Jahr später – 1861.

„Die Zahl der Schlichtungsanträge ist nach wie vor hoch“, sagte Klaus Müller, Präsident der Netzagentur. „Das zeigt, dass Verbraucher im Streitfall mit einem Postdienstleister dringend einen neutralen Ansprechpartner brauchen.“

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Der Rückgang ist etwas überraschend, da einzelne Bürgerbeschwerden bei der Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr ihren Höhepunkt erreicht haben. Allerdings betrafen die Beschwerden, die ab Sommer 2022 zunahmen, hauptsächlich die Briefzustellung, während die Schlichtungsanträge hauptsächlich Pakete betrafen. Der Rückgang könne nicht “eindeutig erklärt” werden, sagte eine Sprecherin der Bundesnetzagentur.

Mögliche Erklärungen für den Rückgang

Nach Beschwerden konnten einige Bewohner möglicherweise mit Dienstleistern verhandeln und den Streit beilegen. Nur wenn es zu keiner Einigung kommt, beantragen die Bürger ein Schiedsverfahren. Eine andere Möglichkeit ist, dass vielen Bürgern die Beschwerde genügte, um ihrem Ärger Luft zu machen – und ihnen das Schlichtungsverfahren nicht wert war.

Ab März 2021 müssen alle in Deutschland tätigen Postunternehmen an dem Schlichtungsverfahren teilnehmen. Früher war es freiwillig, was bedeutete, dass einige Unternehmen nicht teilnahmen. Seit knapp zwei Jahren wird das Verfahren mit einer neuen Pflicht modernisiert.

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Fast die Hälfte der Schlichtungsanträge im vergangenen Jahr beschwerte sich über den Verlust oder Diebstahl des Sendungsinhalts und ein Viertel über beschädigte Sendungen. Lange Wartezeiten und Verstöße waren ebenfalls Probleme.

81 Prozent der angenommenen Schlichtungsanträge richteten sich laut Bundesnetzagentur gegen den Marktführer Deutsche Post DHL, 9 Prozent gegen Hermes, 4 Prozent gegen DPD und 3 Prozent gegen GLS. UPS lag knapp unter zwei Prozent.

Auch Schlichtung mit Telekommunikationsanbietern

Im vergangenen Jahr endeten 882 Schiedsverfahren mit einer friedlichen Einigung. In 146 Anträgen an das Schiedsgericht lehnte der Postdienstleister die Teilnahme am Verfahren ab, in 358 Fällen wurde der Antrag zurückgezogen. Die Behörde lehnte 1.247 Schiedsanträge ab, weil sie keine schiedswürdigen Tatsachen enthielten.

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Neben den Zahlen der Post gab die Netzagentur am Donnerstag auch Zahlen für die Telekommunikationsbranche bekannt. In diesem Bereich gingen im vergangenen Jahr 2.389 Anträge beim Schiedsgericht ein, 47 Prozent mehr als 2021. Es ging um Vertragsinhalte, Störungen, reduzierte Datenübertragungsgeschwindigkeiten und Abrechnungsbeschwerden.

Ende 2021 wurde das Gesetz geändert, wodurch die Position des Verbrauchers gegenüber seinem Telekommunikationsanbieter gestärkt wurde. Es fügte dem Schiedsverfahren neue Tatsachen hinzu. Zudem wurden die Voraussetzungen für die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gesenkt – auch in diesem Bereich sind Schlichtungsverfahren für Verbraucher relevanter geworden. (dpa)

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